Barrierefreie Website nach BFSG 2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht. Ich unterstütze dich dabei, deine Website gesetzeskonform, nutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht. Ich unterstütze dich dabei, deine Website gesetzeskonform, nutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.
Deine Website wird gründlich auf Barrierefreiheit geprüft – nach den aktuellen Standards.
Du bekommst einen klaren Fahrplan mit allen nötigen Schritten zur Optimierung.
Ich stehe dir persönlich zur Seite – von der Einschätzung bis zur Umsetzung.
Gern unterstütze ich dich auch bei der konkreten technischen oder gestalterischen Umsetzung.
Ich erstelle für dich die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit.
Du erhältst alle Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ist deine Website barrierefrei?
Viele Websites entsprechen bisher nicht den Anforderungen – dabei ist es ab dem 28.06.2025 für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch verlorenes Vertrauen und Reichweite.
Ich unterstütze dich dabei, deine Website rechtssicher, inklusiv und zukunftsfähig zu gestalten – ganz ohne technischen Ballast.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln – eine Website uneingeschränkt nutzen können.
Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie z. B. auch mit Bildschirmleseprogrammen, Tastaturnavigation oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienbar sind.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Alle rechtlichen Grundlagen und Anforderungen findest du auf der offiziellen BFSG Informationsseite.
Wir klären, ob deine Website betroffen ist und was nötig ist.
Ich prüfe deine Seite auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549.
Du bekommst konkrete Empfehlungen – verständlich und umsetzbar.
Auf Wunsch begleite ich dich bei der Umsetzung und Dokumentation.
Ja, laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28.06.2025 eine gesetzliche Pflicht für barrierefreie Websites – wenn du digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz sind ausgenommen.
Wenn du deine Website nicht barrierefrei gestaltest, drohen rechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, Bußgelder bis zu 100.000 € und ein möglicher Reputationsschaden. Zudem schließt du potenzielle Nutzer:innen aktiv aus.
Eine barrierefreie Website ist z. B. mit der Tastatur bedienbar, hat ausreichende Farbkontraste und bietet Alternativtexte für Bilder. Ich biete dir einen professionellen Website-Check auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 & EN 301 549 an.
Die Kosten für die Optimierung hängen vom Zustand deiner bestehenden Website ab. Nach der kostenlosen Erstprüfung bekommst du ein individuelles Angebot mit transparentem Aufwand.
Ja. Ich begleite dich Schritt für Schritt – auch wenn du selbst keine IT-Abteilung hast. Alle Empfehlungen sind verständlich erklärt, praxisnah und umsetzbar.
Auf Wunsch übernehme ich auch die Umsetzung für dich.
Nein. Für bestehende Websites, Webshops und Apps, die sich an Verbraucher richten, gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 – ohne Übergangsfrist.
Nur in wenigen Sonderfällen – z. B. bei langfristigen Altverträgen für digitale Dienstleistungen – kann die Frist bis 30. Juni 2030 verlängert sein. Für öffentlich zugängliche Websites besteht diese Ausnahme in der Regel nicht.
Ich unterstütze dich Schritt für Schritt: von der Erstprüfung bis zur rechtskonformen Umsetzung.