Barrierefreie Website nach  BFSG 2025

Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht. Ich unterstütze dich dabei, deine Website gesetzeskonform, nutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.

Website-Check nach WCAG 2.1

Deine Website wird gründlich auf Barrierefreiheit geprüft – nach den aktuellen Standards.

Maßnahmen-plan

Du bekommst einen klaren Fahrplan mit allen nötigen Schritten zur Optimierung.

Beratung & Begleitung

Ich stehe dir persönlich zur Seite – von der Einschätzung bis zur Umsetzung.

Optional: Umsetzung

Gern unterstütze ich dich auch bei der konkreten technischen oder gestalterischen Umsetzung.

Barrierefreiheits-erklärung

Ich erstelle für dich die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit.

DOKUMENTATION FÜR DIE BEHÖRDEN

Du erhältst alle Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Warum jetzt handeln?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ist deine Website barrierefrei?

Viele Websites entsprechen bisher nicht den Anforderungen – dabei ist es ab dem 28.06.2025 für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch verlorenes Vertrauen und Reichweite.


Ich unterstütze dich dabei, deine Website rechtssicher, inklusiv und zukunftsfähig zu gestalten – ganz ohne technischen Ballast.

Digitale Barrierefreiheit einfach erklärt

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln – eine Website uneingeschränkt nutzen können.

Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie z. B. auch mit Bildschirmleseprogrammen, Tastaturnavigation oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienbar sind.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Bedienbarkeit mit der Tastatur (ohne Maus)
  • Ausreichender Farbkontrast für bessere Lesbarkeit
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Strukturierte Inhalte mit klarer Überschriftenhierarchie
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website

Alle rechtlichen Grundlagen und Anforderungen findest du auf der offiziellen BFSG Informationsseite.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, ob deine Website betroffen ist und was nötig ist.

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Website-Check

Ich prüfe deine Seite auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549.

2

Aktionsplan

Du bekommst konkrete Empfehlungen – verständlich und umsetzbar.

3

Umsetzung & Dokumentation

Auf Wunsch begleite ich dich bei der Umsetzung und Dokumentation.

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FAQ – Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Bin ich verpflichtet, meine Website barrierefrei zu gestalten?

Ja, laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28.06.2025 eine gesetzliche Pflicht für barrierefreie Websites – wenn du digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbietest.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz sind ausgenommen.

Wenn du deine Website nicht barrierefrei gestaltest, drohen rechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, Bußgelder bis zu 100.000 € und ein möglicher Reputationsschaden. Zudem schließt du potenzielle Nutzer:innen aktiv aus.

Eine barrierefreie Website ist z. B. mit der Tastatur bedienbar, hat ausreichende Farbkontraste und bietet Alternativtexte für Bilder. Ich biete dir einen professionellen Website-Check auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 & EN 301 549 an.

Die Kosten für die Optimierung hängen vom Zustand deiner bestehenden Website ab. Nach der kostenlosen Erstprüfung bekommst du ein individuelles Angebot mit transparentem Aufwand.

Ja. Ich begleite dich Schritt für Schritt – auch wenn du selbst keine IT-Abteilung hast. Alle Empfehlungen sind verständlich erklärt, praxisnah und umsetzbar.
Auf Wunsch übernehme ich auch die Umsetzung für dich.

Nein. Für bestehende Websites, Webshops und Apps, die sich an Verbraucher richten, gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 – ohne Übergangsfrist.

Nur in wenigen Sonderfällen – z. B. bei langfristigen Altverträgen für digitale Dienstleistungen – kann die Frist bis 30. Juni 2030 verlängert sein. Für öffentlich zugängliche Websites besteht diese Ausnahme in der Regel nicht.

Foto von Susanne Svidowski mit Laptop in der Hand für barrierefreie Website.

Du willst deine Website barrierefrei gestalten – oder eine neue barrierefreie Website erstellen lassen?

Ich unterstütze dich Schritt für Schritt: von der Erstprüfung bis zur rechtskonformen Umsetzung.

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